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   BAG, 06.12.1963 - 1 ABR 9/63   

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https://dejure.org/1963,865
BAG, 06.12.1963 - 1 ABR 9/63 (https://dejure.org/1963,865)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1963 - 1 ABR 9/63 (https://dejure.org/1963,865)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1963 - 1 ABR 9/63 (https://dejure.org/1963,865)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 15, 136
  • NJW 1964, 515
  • DB 1963, 1718
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Rheine, 24.06.1963 - BV 1/63
    Auszug aus BAG, 06.12.1963 - 1 ABR 9/63
    Auf die Rechtsbeschv/erde des Betriebsrats wird der Beschluß des landesarbeitsgerichts Frankfurt (Main) vom 27o Mai 1963, 1 Ta BV 2/63, aufgehoben: Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Wetzlar vom 8" März 19&3: BV 1/63, wird zurückgewiesen.-.
  • ArbG Landau/Pfalz, 23.10.1963 - BV 2/63
    Auszug aus BAG, 06.12.1963 - 1 ABR 9/63
    Auf die Rechtsbeschv/erde des Betriebsrats wird der Beschluß des landesarbeitsgerichts Frankfurt (Main) vom 27o Mai 1963, 1 Ta BV 2/63, aufgehoben: Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Wetzlar vom 8" März 19&3: BV 1/63, wird zurückgewiesen.-.
  • BAG, 24.04.1986 - 6 AZR 607/83

    Haftung des Betriebsratsvorsitzenden für Schäden bei Kantinenverwaltung

    aa) Eine Sozialeinrichtung verlangt nach allgemeiner Auffassung das Erfordernis sozialer Leistung des Arbeitgebers nach allgemeinen Richtlinien aus einer abgesonderten, besonders zu verwaltenden Vermögensmasse (BAGE 15, 136, 139 = AP Nr. 6 zu § 56 BetrVG Wohlfahrtseinrichtungen; 17, 316, 319 = AP Nr. 8 zu § 56 BetrVG Wohlfahrtseinrichtungen; 27, 194 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung; BAG Beschluß vom 12. Juni 1975 - 3 ABR 137/73 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung; BAG Beschluß vom 12. Juni 1975 - 3 ABR 66/74 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 87 Rz 92; Dietz/Richardi, aaO, § 87 Rz 382; Hess/Schlochauer/Glaubitz, aaO, § 87 Rz 342).

    Betriebskantinen, die dem Zweck dienen, die Belegschaft mit Mahlzeiten, Lebens- und Genußmitteln zu versorgen (Kantinen im engeren Sinne) gehören zu den Wohlfahrtseinrichtungen im Sinne des § 56 Abs. 1 e BetrVG 1952 und zu den Sozialeinrichtungen des § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG (BAGE 15, 136, 139; 17, 316, 319 = AP Nr. 6 und 8 zu § 56 BetrVG Wohlfahrtseinrichtungen).

  • BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 16/72

    Mitbestimmungsrecht bei Werkmietwohnungen -; Unterscheidung zwischen formellen

    Hinsichtlich der Festlegung der Kantinenpreise hat der Senat hingegen die Auffassung Vertreten, es bestehe im Rahmen der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel ein Mitbestimmungsrecht (BAG 15, 136 = AP Nr. 6 zu § 56 BetrVG Wohlfahrtseinrichtungen und BAG AP Nr. 7 zu § 56 BetrVG Wohlfahrtseinrichtungen) .

    Eng verbunden mit der Errichtung von Sozialeinrichtungen oder eines Bestandes an Werkwohnungen und von ihren wirtschaftlichen Zusammenhang her damit unmittelbar verflochten ist aber die Frage der finanziellen Ausstattung, der Dotierung der Einrichtung (vgl. BAG. 15» 156 [14-1] = AP Nr. 6 zu § 56 BetrVG Wohlfahrtseinrichtungen).

  • BAG, 26.10.1965 - 1 ABR 7/65

    Mitbestimmung bei Errichtung und Schließung von Wohlfahrtseinrichtungen

    1= Der Ansicht des Betriebsrats, daß es sich bei den hier im Streit stehenden Einrichtungen um Wohlfahrtseinrichtungen handele, ist zuzustimmen, a) Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung BAG 15, 136 C139] = AP Nr- 6 zu § 56 BetrVG Wohlfahrtseinrichtungen ausgesprochen hat, fallen unter diesen Begriff im Sinne des § 56 BetrVG auch Werkskantinen, also Einrichtungen, die dem Zweck dienen, die Belegschaft mit Lebens- und Genußmitteln zu versorgen, die 4 zum Verzehr und zum Verbrauch im Bereich des Betriebes bestimmt sind- Bas gilt nicht nur für Werkskantinen im engeren Sinne, deren Besonderheit darin besteht, der Belegschaft die Einnahme von Mahlzeiten im Betrieb zu ermöglichen.

    Gleiches gilt aber für den Fall dor Schließung einer "bestehenden Wohlfahrtseinrichtung: Das ist vom Senat bereits in der Entscheidung BAG 15, 136 0144] - AP Nr, 6 zu § 56 BetrVG Wohlfahrtseinrichtungen ausgesprochen wordene Es ergibt sich auch zwingend daraus, daß das Gesetz (§ 56 Abs, 1 e BetrVG) dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht im Zusammenhang mit WohlfahrtSeinrichtungen eben in Bezug auf deren Verwaltung zubilligt- Zu dieser Verwaltung gehört aber die Schließung ebensowenig wie die Errichtung, Zwar wird im Gesetz nur die letztere erwähnt, und nur im Zusammenhang mit ihr ergibt sich ausdrücklich aus dem Gesetz, daß ein erzwingbares Mitbestimmungs recht insoweit nicht besteht.

  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 589/84

    Anspruch auf Fortzahlung eines ungekürzten Essenzuschusses - Bestehen einer

    Kantinen- oder Werksküchen sind Sozialeinrichtungen im Sinne dieser Vorschrift (BAGE 15, 136, 139 = AP Nr. 6 zu § 56 BetrVG Wohlfahrtseinrichtungen; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 75 Rz 329; Grabendorff/Windscheidt/Ilbertz/Widmaier, BPersVG mit Wahlordnung, 6. Aufl., § 75 Rz 121).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75

    Beschlüsse des Rechtsbeschwerdegerichts - Mündliche Verhandlung - Zustellung an

    Das ist aber, wie bereits dargelegt, schon deshalb der Fall, weil die DB einen Verwaltungskostenbeitrag leistet, zu dem sie rechtlich nicht verpflichtet ist und dessen Gewährung oder Beibehaltung nicht im Wege der Mitbestimmung erzwungen werden könnte (vgl. Beschluß des Senats vom 7. November 1969 - BVerwG VII P 11.68 - Buchholz 238.3 § 67 PersVG Nr. 7 = PersV 1970, 187; ebenso BAGE 15, 136 [140]).
  • LAG Hamm, 27.11.1975 - 8 TaBV 88/75

    Betriebskindergarten; Beitrag der Eltern zu den Kosten des Kindergartens;

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  • VG Frankfurt/Main, 03.12.1999 - 22 K 4462/99

    Zustimmung zur Privatisierung der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften;

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  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 670/84

    Essenszuschuss und Mitbestimmung des Personalrats - Vorliegen

    Kantinen- oder Werksküchen sind Sozialeinrichtungen im Sinne dieser Vorschrift (BAGE 15, 136, 139 = AP Nr. 6 zu § 56 BetrVG Wohlfahrtseinrichtungen; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 75 Rz 329; Grabendorff/Windscheidt/Ilbertz/Widmaier, BPersVG mit Wahlordnung, 6. Aufl., § 75 Rz 121).
  • BAG, 18.03.1964 - 1 ABR 10/63

    Rechtsschutzinteresse im Beschlußverfahren - Vorgang in Vergangenheit - Vorgang

    Hieran ist lediglich der Ausgangspunkt richtig, daß die Gewährung freiwilliger Leistungen durch den Arbeitgeber nicht mitbestimmungspflichtig ist (BAG AP Nr. 4 zu § 611 BGB Gratifikation; AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG; AP Nr. 3 zu § 57 BetrVG; Beschluß vom 6. Dezember 1963 - 1 ABR 9/63 demnächst AP Nr. 6 zu § 56 BetrVG).
  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 731/85

    Essenmarkenzuschuss und Mitbestimmung des Personalrats - Fehlen

    Kantinen- oder Werksküchen sind Sozialeinrichtungen im Sinne dieser Vorschrift (BAGE 15, 136, 139 = AP Nr. 6 zu § 56 BetrVG Wohlfahrtseinrichtungen; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 75 Rz 329; Grabendorff/Windscheidt/Ilbertz/Widmaier, BPersVG mit Wahlordnung, 6. Aufl., § 75 Rz 121).
  • BAG, 22.11.1963 - 1 ABR 6/63

    Prämienlohn - Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat

  • BAG, 22.01.1965 - 1 ABR 9/64

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Werkskantine - Festsetzung der

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1981 - 15 S 1394/81

    Personalratsbestimmung bei Verwaltung einer Wohlfahrtseinrichtung:

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